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Das ist der Nationella Snöskoterrådet
(Nationaler Schneemobilrat)

Zweck des Nationella Snöskoterrådet ist die Entwicklung eines nachhaltigen Schneemobilverkehrs mit Hilfe des Zusammenbringens kommerzieller Tätigkeiten und der Naturerlebnisse der Bevölkerung. Das erfolgt, ohne Menschen, Tiere, Umwelt oder Eigentum Schaden zuzufügen bzw. zu stören.

The Nationella Snöskoterrådet is a partnership among the National Road AdMitglieder des Nationella Snöskoterrådet sind Vägverket (Schwedisches Zentralamt für Strassenwesen), Naturvårdsverket (Schwedisches Amt für Umweltschutz), Rikspolisstyrelsen (Reichspolizeiamt), Kreisverwaltung Norrbotten (repräsentiert die schwedischen Kreisverwaltungen), Gemeindeverband Norrbotten (repräsentiert die schwedischen Gemeindeverbände), das Samische Parlament, Sveriges Snöskoterägares Riksorganisation (Snofed – die Reichsorganisation Schwedischer Schneemobilbesitzer), Sveriges snöskoteråkares centralorganisation (SSCO – die Zentralorganisation Schwedischer Schneemobilfahrer) und Lantbrukarnas riksförbund (LRF- Zentralverband Schwedischer Landwirte).

Nationella Snöskoterrådet soll ein Forum für Dialoge sein, das eine gemeinsame Sichtweise der unterschiedlichen Organisationen ermöglicht, so dass wir Aktivitäten koordinieren und durchführen können, die in Richtung der Verwirklichung der gemeinsamen Visionen führen.

Nationella Snöskoterrådet wird sich auf die Zusammenarbeit innerhalb der folgenden Bereiche konzentrieren:

  • Informationen
  • Aufsicht, Bewachung, Überwachung
  • Regeln für Fahrzeuge und Verkehr
  • Umwelt- und Verkehrssicherheit
  • Schneemobilwege/Infrastruktur
  • Organisation – Verantwortung und Teilnahme

Innerhalb dieser Bereiche werden wir gemeinsam Ziele festlegen und Maßnahmen priorisieren. Diese sind einem gemeinsam aufgestellten Handlungsplan zu entnehmen, der jährlich revidiert wird.

Unsere Vision
”Der Schneemobilverkehr erfolgt, ohne dass Menschen, Tiere, Umwelt oder Eigentum Schaden erleiden oder gestört werden.”
Kontaktperson für den Nationella Snöskoterrådet

Per-Olov Wikberg, Swedish Environmental Protection Agency, tel +46106981053, Mail: per-olov.wikberg@naturvardsverket.se 

Wichtige Regeln für Schneescooterfahrer!

Schweden hat eine einzigartige Natur, die sich an einem zauberhaft knisternden Wintertag auf dem Schnee besonders gut entdecken lässt! Mit dem Schneescooter gelangt man an Orte, die auf Skiern nicht so leicht zu erreichen sind, er kann jedoch auch störend auf seine Umgebung wirken.

Wer darf Schneescooter fahren?

Um in Schweden Schneescooter fahren zu dürfen, muss man 16 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins für Kleinkraftfahrzeuge sein. Schneescooter darf man auch fahren, wenn man einen schwedischen Führerschein oder einen Traktorführerschein hat, der vor dem 01.01.2000 ausgestellt wurde. Sollte Ihr Führerschein oder Traktorführerschein nach dem 01.01.2000 ausgestellt worden sein, müssen Sie im Besitz eines Führerscheins für Schneescooter sein. Als Teil einer Gruppe im Tourismusbereich mit höchstens zehn Personen, die einen Führerschein oder einen Traktorführerschein haben, und die von einer Person geleitet wird, die im Besitz eines Führerscheins für Kleinkraftfahrzeuge ist, auf einer vom Gruppenleiter vor der Fahrt festgelegten Strecke, darf man auch ohne Führerschein fahren.
Als ausländischer Fahrer (innerhalb der EES*) darf man in Schweden Schneescooter fahren, wenn man dies auch in seinem Heimatland darf. Sollten Sie das nicht beweisen können, oder wenn Sie aus einem Land außerhalb der EES kommen, ist die einzige Möglichkeit, Teil einer Gruppe im Tourismusbereich oder im Besitz eines schwedischen Führerschein zu sein. *EES-Länder sind Mitgliedsländer der EU, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Wo darf man Schneescooter fahren?

Im Grunde genommen ist das Fahren mit einem Schneescooter auf einem mit Schnee bedeckten Gelände erlaubt, es gibt jedoch bestimmt Einschränkungen:

  • Es ist verboten, auf Wald – und Ackerflächen zu fahren, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass Wald oder Boden hieraus kein Schaden entsteht. Ein allgemeines Verbot gilt für Aufforstungen bzw. in Jungwald, die/der niedriger als zwei Meter oberhalb der Schneedecke sind/ist. Sie haben sich selbst zu vergewissern, dass kein Risiko auf Beschädigungen vorliegt.
  • In den Bergen gibt es einige so genannte Kontrollgebiete. In einigen dieser Gebiete gibt es öffentliche Scooterwege und dort darf ausschließlich auf diesen Wegen gefahren werden. In anderen Kontrollgebieten gilt ein totales Scooterverbot für die Öffentlichkeit. Siehe Karte bezüglich der Kontrollgebiete.
  • Die Landkreisverwaltung oder Gemeinde kann ein Verbot bezüglich des Fahrens von Schneescootern für andere Gebiete aufstellen, beispielsweise hinsichtlich Outdoor-Leben, Rentierzucht, Tierwelt oder Landschaftsschutz.
  • In Nationalparks und Naturreservaten gelten besondere Bedingungen. In bestimmten Parks und Reservaten ist das Fahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen generell untersagt. Den Vorschriften für das geschützte Gebiet ist zu entnehmen, ob es verboten ist.
  • Auf den Abfahrten von Skianlagen bzw. in ihrer direkten Umgebung ist öffentliches Schneescooterfahren untersagt. Das Gebiet ist als Skigebiet und wenn die Anlage geschlossen ist, als Arbeitsbereich, in dem niemand anders sich aufzuhalten hat, zu betrachten. Nur die Scooter der Skianlage selbst dürfen im Skigebiet fahren.

ACHTUNG! Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, ob es dort, wo Sie Schneescooter fahren möchten, Gebiete mit Einschränkungen bezüglich des Schneescooterverkehrs gibt. Fragen Sie beim Fremdenverkehrsamt oder dem Schneescooterveranstalter.

Fahren auf öffentlichen Straßen und Privatwegen

Das Fahren auf öffentlichen Straßen ist nicht gestattet, es sei denn, Sie überqueren die Straße oder nehmen die kurzmöglichste Strecke, wenn das Gelände unzugänglich ist. Sollten Sie auf einer öffentlichen Straße Schneescooter fahren müssen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Wenn Sie eine Straße passieren, müssen alle Passagiere (im Schlitten oder auf dem Scooter) den Weg laufend überqueren.
Auf Privatwegen kann das Schneescooterfahren verboten sein. Der Besitzer des Wegs bestimmt, ob der Verkehr mit motorbetriebenen Fahrzeugen erlaubt ist. Ein Verbot ist in Form eines Straßenschild bzw. „auf eine andere, deutliche Weise“ kenntlich zu machen (z.B. mit einem Baum, der quer über dem Weg liegt, oder mit einem selbstgemachten Schild).

Wie sollten Sie fahren?

Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Schneescooter beträgt 70 km/h. An bestimmten Orten gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Sichere Tipps für eine gelungene Schneescootertour

  • Fahren Sie niemals allein!
  • Achten Sie auf das Wetter!
  • Stellen Sie einen Fahrplan auf!
  • Fahren Sie nüchtern! Es gilt dieselbe Promillegrenze wie für Autos (0,2 Promille).
  • Vermeiden Sie lawinengefährdete Orte (z.B. unter steilen Abhängen, Schneewehen und Windschattenseiten)! Vermeiden Sie Stellen auf Seen und Wasserwegen, an denen ein Risiko auf dünnes Eis besteht (z.B. bei Landzungen, Ein- und Ausläufen)! Bitte beachten Sie, dass das Fahren auf Eis grundsätzlich auf eigenes Risiko erfolgt. Möglicherweise ist auf dem Eis ein Weg mit Zweigen abgesteckt, das ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Eis auch hält.
  • Halten Sie sich mit Hilfe einer Karte oder eines Kompasses (und evtl. eines GPS) auf dem Laufenden, wo Sie sich gerade befinden
  • Setzen Sie einen Helm auf und ziehen Sie warme Kleidung an – denken Sie an die Kälte!
  • Nehmen Sie Sicherheitsausrüstung für sich selbst und Ihren Scooter mit (zusätzliche Variatorriemen, Werkzeug, Reservetreibstoff, Spaten, Lawinensonde, Sender (Transceiver), Windsack usw.)
  • Nehmen Sie ein Telefon oder andere Funkausrüstung mit (verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, dass Sie überall Empfang haben).
  • Wenn Sie sich auf einen See oder das Meer begeben, sollten Sie grundsätzlich Steigeisen und gerne einen Schwimmanzug mitnehmen – und fahren Sie niemals mit Passagieren über Eis, die unter einer geschlossenen Schlittenkuppel sitzen!

Rentiere und Schneescooterverkehr

Beim Schneescooterfahren können Sie in die Nähe von Rentieren kommen. Sie laufen frei in Herden oder kleineren Gruppen. Die Rentiere sind nicht wild, sondern gehören ihren Besitzern. Es kann leicht passieren, dass man mit dem Schneescooter eine Rentierherde auseinandertreibt. Es ist jedoch eine sehr schwere und zeitraubende Aufgabe, die Herde wieder zusammenzutreiben. Respektieren Sie die Arbeit der Samen und die Gesundheit der Rentiere! Hier folgen ein paar Tipps und Fakten über Rentiere, die Sie als Scooterfahrer kennen sollten:

Rentiere müssen aus mehreren Gründen durch ein vorübergehendes Scooterverbot geschützt werden:
  • Damit die Rentierkühe vor und nach dem Kalben gegen Ende April/Anfang Mai in Ruhe weiden können.
  • Damit die Rentiere im Frühling in Zusammenhang mit der Wanderung in die Berge nicht auseinandergetrieben werden.
  • Weil die Rentiere (z.B. aufgrund schwieriger Verhältnisse auf den Winterweiden) sich in einem schlechte Zustand befinden können.
  • Damit die Rentiere in Ruhe auf ihren Winterweideflächen weiden können.
Wenn Sie sich einer Rentierherde nähern, gehen Sie folgendermaßen vor:
  • Drosseln Sie das Tempo oder bleiben Sie stehen. Die Rentiere verlassen die Scooterspur dann meistens, insbesondere, wenn sich an der Seite ein Rentierpfad befindet. Fahren Sie ruhig vorbei.
  • Sollten Sie die Spur nicht verlassen, kann es daran liegen, dass sie sich gestresst fühlen oder dass sie keine passende Stelle finden, an die sie ausweichen können. Bleiben Sie stehen, schalten Sie den Motor ab und warten Sie einen Augenblick.
  • Sollten die Rentiere den Weg nicht verlassen, fahren Sie langsam zurück oder wenden. Wenn Sie an eine Lichtung, ein Moor oder ähnliches kommen, halten Sie die Scooter an. Einer der Scooter fährt langsam einen Umweg um die Rentiere herum und bleibt etwas weiter vorne auf den Weg stehen. Meistens verlassen die Rentiere daraufhin den Weg. Warten Sie, bis alle Rentiere den Weg verlassen haben, sie folgen einander.
  • Schwarze Kunststoffsäcke entlang den Scooterwegen weisen darauf hin, dass es in dem jeweiligen Gebiet Rentiere gibt. Fahren Sie hier besonders vorsichtig!

Folgen Sie den Scooterwegen!

Auf den Scooterwegen fahren Sie am sichersten und stören Sie am wenigsten. Scooterwege in den Bergen sind wie alle anderen Bergwege durch Wegkreuze gekennzeichnet. Außerdem sind Sie mit Schildern oder Markierungen gekennzeichnet, die auf die für den Weg geltenden Regeln hinweisen. Bei einigen Wegen kann es sich um kombinierte Schneescooterwege / Langlaufloipen handeln. Fahren Sie langsam und halten Sie einen Mindestabstand, wenn Sie Langläufer überholen. Auch auf Scooterwegen haben Sie grundsätzlich die Ausweichpflicht gegenüber Langläufern und Fußgängern. Die öffentlichen Scooterwege sind in der Bergkarte eingezeichnet.

Vorgeschriebene Scooterwege werden mit einem speziellen Schild gekennzeichnet. Blaues, rundes Schild mit einem weißen Scootersymbol. Es bedeutet, dass Sie dem Weg folgen müssen. Das Fahren außerhalb des Weges ist untersagt.

Ein geeigneter Scooterweg wird mit einem Hinweisschild gekennzeichnet: ein viereckiges Schild mit einem blauen Scootersymbol auf weißem Untergrund oder andersrum, weißes Scootersymbol auf blauem Untergrund. Das Schild besagt, dass Sie auf dem Weg am sichersten fahren und am wenigsten stören. Sie sollten sich an den Weg halten, es ist jedoch nicht untersagt, außerhalb des Weges zu fahren.

Auf einigen Wegen ist das Scooterfahren untersagt. Diese Wege sind mit einem Verbotsschild gekennzeichnet.

Andere Wege können mit einem Schild mit einem roten Querstrich gekennzeichnet sein. Solche Wege sollten Sie nicht befahren. Es ist nicht direkt verboten, sondern unzweckmäßig, auf diesen Wegen zu fahren.

Schneescooter müssen vor dem Überqueren einer Straße stets anhalten.

Rote Orientierungskreuze an Masten bedeuten, dass es sich um eine Winterstrecke handelt. Hier können Sie auf Skiläufer, Wanderer und Hundegespanne treffen. Kontrollieren Sie immer, ob der Weg mit einem Schneescooter befahren werden darf. In diesem Fall muss eine zusätzliche Kennzeichnung vorhanden sein.